Seit dem 1. Januar 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Als Ergänzung zur Integration im Rahmen der bestehenden Regelstrukturen (z.B. Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt) schliesst die spezifische Integrationsförderung vorhandene Lücken und unterstützt die Regelstrukturen in der Wahrnehmung ihres Integrationsauftrags.
Seit dem 1. Januar 2024 läuft die Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms 2024 – 2027 (KIP 3). In sieben Förderbereichen werden wiederum zahlreiche Massnahmen umgesetzt. Das aktuelle Programm (KIP 3) umfasst sowohl Massnahmen für Zugewanderte, die aufgrund ihrer Familie oder Arbeitstätigkeit einreisen, als auch Massnahmen der Integrationsagenda Schweiz (IAS), die sich spezifisch an anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen richten.