Seit dem 1. Januar 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Als Ergänzung zur Integration im Rahmen der bestehenden Regelstrukturen (z.B. Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt) schliesst die spezifische Integrationsförderung vorhandene Lücken und unterstützt die Regelstrukturen in der Wahrnehmung ihres Integrationsauftrags.
Seit 1. Januar 2022 läuft die Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms 2022 - 2023 (KIP 2bis). In den Bereichen Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration werden wiederum verschiedene Massnahmen umgesetzt. Das aktuelle Programm (KIP 2bis) umfasst sowohl die Massnahmen für Zugewanderte, die wegen der Familie oder dem Beruf einreisen, als auch diejenigen der Integrationsagenda Schweiz für Flüchtlinge und Vorläufig Aufgenommene Personen.