Zugewanderte einstellen - Arbeitsbedingungen

Der Kanton Luzern und die Wirtschaft unterstützen gemeinsam die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt.
NEU: Flüchtlinge einstellen - Informationen für Unternehmen

Über die Arbeitsbedingungen von zugewanderten Personen gemäss Aufenthaltsregelung informiert das Amt für Migration.
www.migration.lu.ch

Die Wirtschaftsförderung Luzern informiert Unternehmen mit einem Merkblatt.
Merkblatt zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Koordination und Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP)
Caterina Gut
Telefon   041 228 82 13
Marc da Silva
Telefon   041 228 67 15

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