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Testen Sie die Lohngleichheit in Ihrem Unternehmen: gratis, schnell, vertraulich mit dem Selbsttest Tool «Logib»:

 

Die wichtigsten Punkte für Unternehmen zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes

  • Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes und die Verordnung treten am 1. Juli 2020 in Kraft.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen.
  • Die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse muss bis spätestens Ende Juni 2022 durchgeführt werden (Art. 13e Abs. 3 GIG).
  • Die Arbeitnehmenden sowie die Aktionärinnen und Aktionäre müssen bis spätestens Ende Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden (Art. 13g und Art. 13h GIG).

Lohngleichheit in Unternehmen
Die unterschiedliche Entlöhnung von Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit geschieht oft nicht bewusst und ist schwer erkennbar. Die Ursache für eine geschlechtsspezifische Diskriminierung kann beispielsweise sein, dass die eigentlich gleichwertigen Arbeiten von Frauen und Männern unterschiedlich bewertet und entlöhnt werden. Mittels regelmässigen Überprüfungen werden Lohnungleichheiten aufgrund des Geschlechts entdeckt und anschliessend aufgehoben.

Ein transparentes Lohnsystem trägt viel dazu bei Lohngleichheit zu fördern. Dazu kann das Unternehmen bei einer Bewerbung um öffentliche Aufträge einer Überprüfung gelassen entgegensehen. Das Faltblatt «Überprüfen Sie Ihre Lohnpraxis!» stellt Ihnen Instrumente vor, um die Lohngleichheit in Ihrem Unternehmen zu überprüfen. Es zeigt Stärken und Herausforderungen der Instrumente auf und dient Ihnen als Entscheidungshilfe.

Das Themenblatt «Lohngleichheit» zeigt auf, welche Punkte es beim Thema Lohngleichheit zu beachten gilt. Zusätzlich erhalten Sie nützliche Hinweise zur Sicherstellung der Lohngleichheit in Ihrem Unternehmen.


Lohngleichheitsanalysen
Es gibt verschiedene Anbieterinnen und Anbieter, die Lohngleichheitsanalysen durchführen. Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit beispielsweise macht Analysen der Lohngleichheit in Unternehmen und öffentlichen Institutionen anhand des Standard-Analysemodells des Bundes (Logib).