Seit dem 1.1.2023 gilt im Kanton Luzern die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; SRL Nr. 733b). Zu den Vergabegrundsätzen gehören neben der Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen auch die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann.
Die Sicherstellung der Gleichbehandlung von Frau und Mann im Unternehmen lohnt sich deshalb auch in Hinblick auf eine allfällige Bewerbung um einen Auftrag des Kantons Luzern.
Der Bund vergibt Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Unternehmen, welche die Einhaltung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen gewährleisten. Er führt explizit aus, dass dazu die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsschutzbestimmungen (Arbeitsgesetz; Unfallversicherungsgesetz) sowie die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) gehören.
Um die Einhaltung zu überprüfen, führt der Bund Kontrollen bei Unternehmen durch, die im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens Leistungen erbringen.
Weitere Informationen zum Beschaffungswesen beim Bund