Das eidgenössische Gleichstellungsgesetz verdeutlicht seit 1996 die in der Bundesverfassung festgeschriebene Rechtsgleichheit zwischen den Geschlechtern und bezweckt die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann.
Rechtliche Unkenntnisse führen nicht selten zu Missverständnissen und belastenden Situationen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Die Informationsbroschüre «Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben» informiert Betroffene, ist für Anlaufstellen wie Verbände oder Anwältinnen/Anwälte ein zusätzliches Arbeitsmittel und für Betriebe eine gute Grundlage in der Personalführung.