Auf der rechtlichen Ebene ist in den Jahrzehnten nach der Einführung des Frauenstimmrechts (1971) viel erreicht worden. Der Grundsatz der Gleichheit von Frau und Mann ist seit 1981 in der Verfassung verankert. Das Eherecht kennt heute kein Familienoberhaupt mehr, die «Ehe für alle» wurde 2022 eingeführt, und das Gleichstellungsgesetz ermöglicht weiterhin den gerichtlichen Durchsetzungsanspruch von Gleichstellung im Erwerbsleben. Zusätzlich stärken internationale Abkommen wie CEDAW und die Istanbul-Konvention den Schutz vor Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt.
Dennoch sind Rollenklischees in der Gesellschaft nach wie vor präsent. Wer Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen möchte, hat oft Mühe, passende Teilzeitstellen oder flexible Betreuungsangebote zu finden. Junge Männer und Frauen, die sich in geschlechtsuntypischen Berufen behaupten, müssen nach wie vor viel Durchsetzungsvermögen zeigen. Trotz rechtlicher Fortschritte liegt der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in der Schweiz 2024 noch immer bei 8.4 Prozent (Median; BFS 2025).
Ziel der Gleichstellung bleibt, dass alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Lebensform oder Herkunft, gleiche Start- und Entwicklungsmöglichkeiten im Leben haben. Rollenklischees sollen zunehmend aus den Köpfen verschwinden, und eine Vielfalt von Lebensentwürfen für alle soll möglich werden.