Finanzielle Unterstützung

Im Rahmen der Umsetzung des ersten Planungsberichts zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen 2022–2025 finanziert der Kanton Luzern neue Projekte und unterstützt Gemeinden, Vereine und Organisationen, welche einen Beitrag zur Umsetzung des Planungsberichts leisten.

Für die Finanzierung von Projekten in der Gleichstellung gibt es drei Möglichkeiten:

Der Projektpool 1 «Projektförderung Planungsbericht Gleichstellung (2022-2025)», stellt ab 2023 bis 2025 jährlich 120’000 Franken für die Konzeption und Umsetzung von Projekten in Zusammenarbeit mit den Departementen und Dienststellen des Kantons Luzern zur Umsetzung einer Massnahme des Planungsberichts Gleichstellung bereit. Eine bedarfsgerechte Verteilung zwischen Massnahmen aus den vier Handlungsfeldern ist dabei anzustreben und jene Projekte sind zu priorisieren, die auf Nachhaltigkeit (z.B. Überführung in bestehende Prozesse oder Regelstrukturen) ausgerichtet sind.

Der Projektpool 2 «Projektförderung Gleichstellung für verwaltungsexterne Stakeholder», stellt jährlich 20'000 Franken aus dem Planungsbericht Gleichstellung zur Verfügung und fördert verwaltungsexterne Projekte, welche sich für die Gleichstellung im Kanton Luzern einsetzen. Die Entscheidung über die Verteilung dieser Projektbeiträge liegt in der Verantwortung der DISG. Verwaltungsinterne Massnahmen werden ausschliesslich über den Projektpool 1 «Projektförderung Planungsbericht Gleichstellung (2022-2025)» finanziell unterstützt.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) fördert innovative Projekte im Bereich der Gleichstellung im Erwerbsleben, im Bereich der Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit Finanzhilfen. Das EGB vergibt Gelder:

Öffentliche und private, nicht gewinnorientierte Organisationen können Gesuche um Finanzhilfen stellen. Eingabetermine für Gesuche sind jeweils der 31. Januar und der 31. August.