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Soziales und Gesellschaft

Finanzielle Unterstützung

Im Rahmen der Umsetzung des zweiten Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen 2026-2030 finanziert der Kanton Luzern mit dem Projektförderungsfonds für Gleichstellungsprojekte verwaltungsexterne Projekte, die einen Beitrag zur Förderung der Gleichstellung im Kanton Luzern leisten.  

Der Projektförderungsfonds stellt jährlich 20'000 Franken aus dem Planungsbericht zur Verfügung. Gesuche können insbesondere von Gemeinden, Vereinen und Organisationen eingereicht werden. Über die Vergabe der Projektbeiträge entscheidet die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG).

Eingabetermine
Gesuche können viermal jährlich eingereicht werden: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.
Für Veranstaltungen sind in begründeten Fällen Ausnahmen möglich. Das Gesuch muss spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.

Weitere Informationen
Für die Einreichung des Gesuchs stehen Kriterien zur Projektförderung und eine Vorlage für das Antragsformular zur Verfügung. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit über die unter Kontakt angegebenen Angaben an die DISG wenden.

Weitere Fördermöglichkeiten
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) unterstützt mit Finanzhilfen innovative Projektezur Gleichstellung im Erwerbsleben sowie zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Eingabetermine für Gesuche sind jeweils der 31. Januar und der 31. August.


Kontakt

Ihre Ansprechpersonen bei der DISG

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen
Vanessa Kilchmann
Fabienne Moosmann