Sexuelle Belästigung kann von Mitarbeitenden, Vorgesetzten oder auch von Kundinnen und Kunden ausgehen. Sie liegt vor, wenn persönliche Grenzen missachtet werden. Beispiele sind:
- Anzügliche Kommentare über Aussehen oder Auftreten
- Sexistische Sprüche oder Witze zu Körpermerkmalen, Verhalten, Orientierung oder Geschlechtsidentität
- Pornografisches Material am Arbeitsplatz zeigen oder verbreiten
- Unerwünschte Nachrichten mit anzüglichen oder sexistischen Inhalten
- Einladungen mit eindeutiger Absicht
- Unerwünschte körperliche Berührungen
- Nachstellen oder Verfolgen innerhalb oder ausserhalb des Betriebs
- Annäherungen mit Druck, verbunden mit Versprechen oder Drohungen
- Sexuelle Übergriffe bis hin zu Nötigung oder Vergewaltigung
Sexuelle Belästigung kann in jedem beruflichen Umfeld auftreten, sei es im Büro, in der Werkstatt oder über Kommunikationsmittel wie Telefon, E‑Mail oder Chat. Auch Situationen ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten, etwa während Geschäftsreisen, Teamanlässen oder gemeinsamen Essen, fallen darunter, da solche Vorfälle Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben können.
Hilfestellungen:
Sexuelle Belästigung kann in jedem beruflichen Umfeld auftreten, sei es im Büro, in der Werkstatt oder über Kommunikationsmittel wie Telefon, E‑Mail oder Chat. Auch Situationen ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten, etwa während Geschäftsreisen, Teamanlässen oder gemeinsamen Essen, fallen darunter, da solche Vorfälle Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben können.