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Soziales und Gesellschaft

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung gilt nach dem Gleichstellungsgesetz als Form der Diskriminierung. Wer eine andere Person am Arbeitsplatz sexuell belästigt, verstösst gegen geltendes Recht. Arbeitnehmende können sich rechtlich gegen sexuelle Belästigung wehren.

Was zählt als sexuelle Belästigung? einblenden

Unterschied zwischen Flirt und sexueller Belästigung einblenden

Was kann ich tun, wenn ich Opfer von sexueller Belästigung werde? einblenden

Was kann ich tun, wenn ein Nein nichts bringt? einblenden

Was kann ich tun, wenn ich Zeuge oder Zeugin von sexueller Belästigung werde? einblenden

Weiterführende Informationen einblenden


Kontakt

Ihre Ansprechpersonen bei der DISG

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen
Vanessa Kilchmann
Fabienne Moosmann