Eine mögliche Lohndiskriminierung müssen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nur glaubhaft machen. Dank dieser Beweislasterleichterung liegt es anschliessend bei der Arbeitgeberseite, nachzuweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
- Informationen sammeln: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Löhne im Betrieb und halten Sie Gespräche mit Vorgesetzten schriftlich fest
- Beratung einholen: Lassen Sie sich zum weiteren Vorgehen unterstützen, etwa durch HR-Fachpersonen im Unternehmen, eine Gewerkschaft oder einen Personalverband
- Schlichtungsstelle kontaktieren: Die Rechtsauskunftsstelle Arbeitsrecht bietet für Rechtssuchende mit Wohnsitz im Kanton Luzern eine kostenlose Rechtsberatung an. Bei der Schlichtungsbehörde Gleichstellung kann ein kostenloses Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Liegt tatsächlich eine Lohndiskriminierung vor, haben Sie Anspruch auf eine Lohnanpassung sowie auf eine Nachzahlung der Lohndifferenz.