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Soziales und Gesellschaft

Lohngleichheit

Lohngleichheit ist zentral für die Gleichstellung von Frau und Mann. Obwohl der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» in der Bundesverfassung verankert ist, verdienen Frauen in der Schweiz weiterhin weniger als Männer. Faire Löhne sichern die finanzielle Unabhängigkeit aller Geschlechter, anerkennen ihre Leistungen auf dem Arbeitsmarkt und erleichtern eine freie Wahl bei der Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit.

Ein Lohnunterschied ist jedoch nicht in jedem Fall diskriminierend. Auch erklärbare Faktoren wie Berufserfahrung, Ausbildung oder Alter können die Lohnhöhe beeinflussen.

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Kontakt

Ihre Ansprechpersonen bei der DISG

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

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Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen
Vanessa Kilchmann
Fabienne Moosmann