Bei der Geburt eines Kindes hat der erwerbstätige Vater Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von zwei Wochen (zehn Arbeitstage). Dies gilt auch für die erwerbstätige Ehefrau der Mutter, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Der Urlaub kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt am Stück oder tageweise bezogen werden.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere bei bestehender AHV-Versicherung und Erwerbstätigkeit vor der Geburt) besteht Anspruch auf eine Entschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Entschädigung des anderen Elternteils beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens jedoch 220 Franken pro Tag.
Der Urlaub des anderen Elternteils ermöglicht es Erziehungsberechtigten, die erste Zeit nach der Geburt gemeinsam zu gestalten und die Betreuung des Kindes partnerschaftlich zu übernehmen.
Weitere Informationen zu Anspruch, Bezug und Entschädigung bietet die FAQ zu Urlaub des anderen Elternteils - SECO.
Weitere gesetzliche Ansprüche rund um Elternschaft bestehen beispielsweise bei Adoption oder der Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes. Informationen zu diesen Ansprüchen sowie zu den entsprechenden Entschädigungen bietet das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Urlaube für Eltern und Urlaub zur Betreuung von Angehörigen