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Soziales und Gesellschaft

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung gilt nach dem Gleichstellungsgesetz als Form der Diskriminierung. Wer eine andere Person am Arbeitsplatz sexuell belästigt, verstösst gegen geltendes Recht. Arbeitgebende sind verantwortlich für den Schutz ihrer Angestellten vor sexueller Belästigung.

Was zählt als sexuelle Belästigung? einblenden

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Verpflichtungen als Arbeitgebende einblenden

Die drei Pfeiler der Prävention von sexueller Belästigung einblenden

Vorgehen bei konkreten Fällen einblenden

Unterstützungsangebote für Ihr Unternehmen

Hier finden Sie verschiedene Unterstützungsangebote, die Präventions‑ und Interventionsmassnahmen in Ihrem Unternehmen gezielt stärken.


Präventions-Kit Sexuelle Belästigung einblenden

KMU konkret+ einblenden

Aus- und Weiterbildungen für Fachpersonen einblenden

Weiterführende Informationen einblenden


Kontakt

Ihre Ansprechpersonen bei der DISG

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen
Vanessa Kilchmann
Fabienne Moosmann