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Soziales und Gesellschaft

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Gleichstellung im Betrieb

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber tragen Sie eine zentrale Verantwortung für die Gleichstellung am Arbeitsplatz und haben dabei auch gesetzliche Pflichten. Dazu gehört insbesondere, Massnahmen zur Prävention und Verhinderung sexueller Belästigung zu treffen und geeignete Anlauf- und Beschwerdestellen sicherzustellen. Auf dieser Seite finden Sie praxisnahe Informationen und Tipps, wie Sie Lohngleichheit fördern, Elternurlaub und Mutterschutz umsetzen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken und sexueller Belästigung wirksam vorbeugen können.

Lohngleichheit

Bildung und Berufswahl


Elternurlaub und Mutterschutz

Baum und Geburtstafeln

Vereinbarkeit im Betrieb fördern

Sprachliche Gleichstellung

Sexuelle Belästigung

Paragraph

Kontakt

Ihre Ansprechpersonen bei der DISG

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen
Vanessa Kilchmann
Fabienne Moosmann