Schwangere Arbeitnehmerinnen und stillende Mütter stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Der Mutterschutz dient dazu, die Gesundheit der Arbeitnehmerin und des Kindes zu schützen und umfasst besondere Regelungen zu Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten sowie zum Einsatz bei belastenden oder gefährlichen Tätigkeiten.
Arbeitgebende sind verpflichtet, geeignete Schutzmassnahmen zu treffen und die Arbeitsbedingungen entsprechend anzupassen. Dazu gehören beispielsweise die Beurteilung möglicher Risiken am Arbeitsplatz und die Anpassung von Tätigkeiten, wenn dies zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist.
Zudem gelten besondere Bestimmungen zum Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht gekündigt werden. Nach der Geburt besteht Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit wird eine Mutterschaftsentschädigung von 80 Prozent des Erwerbseinkommens (bis zum gesetzlichen Höchstbetrag) ausgerichtet. Auch das Stillen am Arbeitsplatz ist gesetzlich geregelt.
Weitere Informationen zu den Schutzbestimmungen und den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bietet die Broschüre «Mutterschutz» des SECO: Mutterschutz im Betrieb – Leitfaden für Arbeitgeber. Für Arbeitgebende bietet zudem die SECO-Checkliste «Mutterschutz am Arbeitsplatz» eine praktische Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Schutzbestimmungen im Betrieb.