Fragen von Behörden

Sozialhilfe

Bevorschussung und Inkasso von Alimenten

Verwandtenunterstützung

  • Wer kann Verwandtenunterstützung verfügen?

    Beiträge von Verwandten können nicht mittels Beschluss einer Fürsorgebehörde geltend gemacht werden, sondern nur über eine Klage beim zuständigen Zivilgericht.

  • Was bedeutet Ersatzanspruch in der Verwandtenunterstützung?

    Unter Ersatzanspruch wird der Anspruch von Leistungen gegen Verwandte für nicht geleistete Beiträge in der Vergangenheit verstanden.

    Der Ersatzanspruch der Sozialbehörde kann rückwirkend für ein Jahr geltend gemacht werden (Art. 329 Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 279 ZGB).