Sie müssen alles in Ihrer Kraft stehende tun, um die Notlage zu lindern oder zu beheben.
Die Angaben und Unterlagen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sind vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben.
Veränderungen von persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen müssen Sie dem Sozialdienst unaufgefordert melden, z.B. Einkommens-, Vermögens-, Zivilstands- und Adressänderungen.
Die Auflagen und Weisungen des Sozialdienstes sind zu befolgen.
Tipps:
Zu vielen sozialen und persönlichen Fragestellungen gibt es spezialisierte Beratungsstellen, wo Sie Hilfe erhalten. Informationen dazu finden Sie in unserer Datenbank Soziale Adressen im Kanton Luzern oder bei dem Sozialdienst Ihrer Gemeinde.
Nehmen Sie zur Bestreitung des Lebensunterhalts keinen Kleinkredit auf und leihen Sie sich nicht Geld von Kolleginnen und Kollegen. Falls Verwandte bereit sind, Ihnen Geld zu leihen, stellen Sie eine Quittung aus mit dem Vermerk „Darlehen zur Sicherung des Lebensunterhalts / Verwandtenunterstützung“ und führen Sie Buch über die Verwendung.