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Soziales und Gesellschaft

Internationale Alimentensachen

Seit dem 1. Januar 2024 ist der Kanton für die Aufgaben im Bereich des internationalen Alimenteninkassos zuständig. Gemäss § 27 Abs. 1 SHV hat der Kanton die Aufgabe der Inkassohilfe in grenzüberschreitenden Fällen an die Stadt Sursee übertragen. Die regionale Alimentenfachstelle Sursee als kantonale Fachstelle internationales Alimenteninkasso ist für das Inkasso in grenzüberschreitenden Fällen zuständig. Bevorschussungen der Kinderalimente übernehmen weiterhin die Gemeinden. Die DISG kontrolliert im Rahmen der Aufsicht über die Fachstelle die richtige Erfüllung des Auftrags. Die DISG stellt bei Bedarf Weisungen und Instrumente für den Vollzug zur Verfügung.


Kontakt

Ihre Ansprechpersonen bei der DISG

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Existenzsicherung - Sozialhilfe
Patricia Max
Carmen Meier