Internationale Alimentensachen

Seit dem 1.1.2024 ist der Kanton für die Aufgaben im Bereich des internationalen Alimenteninkassos zuständig. Gemäss § 27 Abs. 1 SHV hat der Kanton die Aufgabe der Inkassohilfe in grenzüberschreitenden Fällen an die Stadt Sursee übertragen. Die regionale Alimentenfachstelle Sursee als kantonale Fachstelle internationales Alimenteninkasso ist für das Inkasso in grenzüberschreitenden Fällen zuständig. Bevorschussungen der Kinderalimente übernehmen weiterhin die Gemeinden. Die DISG kontrolliert im Rahmen der Aufsicht über die Fachstelle die richtige Erfüllung des Auftrags.. Die DISG stellt bei Bedarf Weisungen und Instrumente für den Vollzug zur Verfügung.