Bisher war die DISG die Vermittlungsstelle zwischen Gemeinden und Bund (Eidgenössischen Bundesamt für Justiz) zur Umsetzung des Internationalen Abkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (New York 1956).
Ab 1.1.2024 ist der Kanton für die Aufgaben im Bereich des internationalen Alimenteninkassos zuständig. Gemäss § 27 Abs. 1 SHV hat der Kanton die Aufgabe der Inkassohilfe in grenzüberschreitenden Fällen an die Stadt Sursee übertragen. Die regionale Alimentenfachstelle Sursee wird somit zur kantonalen Fachstelle internationales Alimenteninkasso und ist für das Inkasso in grenzüberschreitenden Fällen zuständig. Bevorschussungen der Kinderalimente übernehmen weiterhin die Gemeinden.
Die DISG hat im Rahmen der Aufsicht über die Fachstelle die richtige Erfüllung des Auftrags zu kontrollieren. Die DISG steht im Zusammenhang ihres (erweiterten) Koordinationsauftrags in Bezug auf die Alimentenhilfe (§ 18 Abs. 2 SHG und § 3 Abs. 3 SHV) sowie im Rahmen der Fachberatung der Fachstelle für rechtliche Fragen zur Verfügung. Die DISG stellt bei Bedarf Weisungen und Instrumente für den Vollzug zur Verfügung.