Für die Sozialhilfe ist die Einwohnergemeinde am Wohnsitz der hilfebedürftigen Person zuständig. Die Gemeinden sind auch verantwortlich für die Sonderhilfen: Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung.
Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) koordiniert die Sozialhilfe im Kanton Luzern. Im Rahmen dieses Koordinationsauftrags fördert die DISG die inner- und interkantonalen Zusammenarbeit, informiert und berät die Luzerner Gemeinden und Sozialdienste und erarbeitet Merkblätter, Vorlagen und Musterdokumente. Zu den Aufgabeder DISG gehört zudem die Grundlagenarbeit zu parlamentarischen Vorstössen sowie zu Gesetzes- und Verordnungsänderungen.
Die DISG unterstützt die Charta Sozialhilfe Schweiz und spricht sich für eine Sozialhilfe aus, die ein Leben in Würde ermöglicht und den Betroffenen die Chance gibt, wieder in die finanzielle Selbständigkeit zurückzufinden.