Für die Sozialhilfe ist die Einwohnergemeinde am Wohnsitz der hilfebedürftigen Person zuständig. Die Gemeinden sind auch verantwortlich für die Sonderhilfen: Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung.
Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) koordiniert die Sozialhilfe im Kanton Luzern. Die Koordination erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, vornehmlich mit dem Verband der Luzerner Gemeinden (VLG). Zu den Aufgaben der DISG gehören zudem die Bearbeitung von Grundsatzfragen der Sozialhilfe sowie die Grundlagenarbeit zu parlamentarischen Vorstössen, Gesetzes- und Verordnungsänderungen.