Zu Beginn des Sozialhilfeverfahrens ist zu prüfen, welches Gemeinwesen für die hilfebedürftige Person örtlich und sachlich zuständig ist. In der Sozialhilfepraxis kommt es immer wieder zu Uneinigkeiten oder Zuständigkeitskonflikten zwischen den Gemeinwesen. Damit diese Konflikte nicht zulasten der Betroffenen ausgetragen werden, bestehen Regeln für die Zuständigkeitsklärung.
In der Praxis stellen sich u.a. nachfolgende Fragen: Wer ist örtlich und sachlich zuständig für die Unterstützung der hilfebedürftigen Person? Wie sehen die Regelungen für die unterschiedlichen Personengruppen (Schweizerinnen und Schweizer, Ausländerinnen und Ausländer, Personen des Asylbereichs, Nothilfe) aus? Wann wird ein Unterstützungswohnsitz begründet? Unter welchen Umständen ist die hilfebedürftige Person vom Aufenthaltsort zu unterstützen? Wie ist bei inner- und interkantonalen Zuständigkeitskonflikten vorzugehen?
Die Klärung der Zuständigkeit hat aufgrund der Umstände im Einzelfall zu erfolgen und erweist sich oft als sehr komplex. Die nachfolgenden Ausführungen zu den Zuständigkeiten ist ein Nachschlagewerk für Behördenmitglieder, Sozialarbeitende, Armutsbetroffene und weitere Interessierte. Es beschreibt die Anwendung der Zuständigkeit und bezweckt, diese zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.