Viele wichtige Dienstleistungen in der Sozialhilfe werden von Privaten (Vereinen, Stiftungen) angeboten. Der Kanton und die Gemeinden können diese privaten Träger der Sozialhilfe fördern, wenn ihre Leistungen im öffentlichen Interesse liegen. Staatlich gewünschte und finanzierte Leistungen werden in Form von Leistungsaufträgen an private Organisationen vergeben. Im Leistungsvertrag werden Ziele, Qualitätsstandards, Bezahlung und Überprüfung definiert. Diese Art der Zusammenarbeit und der damit verbundene Dialog zwischen den Vertragspartnern sind für beide Seiten von grossem Interesse und stellen ein effizientes Mittel zur Umsetzung eines bedarfsgerechten Leistungsangebots dar.
Sie dem 1. Januar 2008 besteht der Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung (ZiSG) zur Planung, Organisationen und Finanzierung von institutioneller Sozialhilfe. Der Kanton und die Luzerner Gemeinden sind daran je hälftig beteiligt.
Daneben unterstützt der Kanton weiterhin einzelne Organisation in diesem Bereich.