Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG)

Das Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) regelt auf Bundesebene die Zuständigkeit für die Sozialhilfe. Auf der einen Seite werden wichtige Grundlagen (z.B. zum Unterstützungswohnsitz) definiert, und auf der anderen Seite Bedingungen und Abläufe zur Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen zwischen den Kantonen festgehalten.

Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) ist zuständig für die formalen und rechtlichen Abläufe des Schrift- und Zahlungsverkehrs gemäss dem ZUG. Sie unterstützt und berät die Luzerner Gemeinden zu Fragen des ZUG.

Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger

Mustervorlage Notfall-Meldung und Notfall-Unterstützung

Formular «Anzeige einer Rückzahlung»