Die Schlichtungsstelle nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen ist zuständig bei Streitigkeiten aus einem Betreuungsverhältnis. Die Schlichtungsstelle kann von den betreuungsbedürftigen Personen und den nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen anerkannten Einrichtungen angerufen werden.
Die Schlichtungsstelle berät die betroffenen Parteien eines solchen Betreuungsverhältnisses und versucht, in einer Schlichtungsverhandlung eine Einigung zwischen beiden herbeizuführen.
Zusammensetzung
Die Schlichtungsstelle setzt sich zusammen aus einem Präsidenten und fünf Mitgliedern. Je zwei Mitglieder nehmen jeweils die Interessen der betreuungsbedürftigen Personen und der sozialen Einrichtungen wahr, ein Mitglied steht der Schlichtungsstelle beratend zur Seite. Am 6. Juni 2023 fand die Gesamterneuerungswahl der Mitglieder der Schlichtungsstelle für die Amtsdauer vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2027 statt. Es wurden folgende Personen gewählt:
- Präsidium: Roelli Bruno, Alt Oberrichter, Kanton Luzern
- Ledergerber Michael, Geschäftsführer Procap Zentralschweiz
- Nussbaumer Marco, Stv. Bereichsleitung / Leiter Bereichsentwicklung Stiftung Brändi
- Probst Madeleine, Leitung Sozialberatung Pro Infirmis, Kantonale Geschäftsstelle Luzern, Ob- und Nidwalden
- Rinert René, Heimleiter Stiftung Wäsmeli, Luzern
- Sonderegger-Müller Luitgardis, mit beratender Stimme
Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft führt das Sekretariat der Schlichtungsstelle und nimmt mit beratender Stimme an den Verhandlungen teil.
Porträt Bruno Roelli, Präsident Schlichtungsstelle SEG
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen sowie dem Verfahren und einem entsprechenden Gesuch erhalten Sie hier: