Frühe Förderung
Frühe Förderung stärkt Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren in ihren Ressourcen und unterstützt Eltern in ihren erzieherischen Kompetenzen. Davon profitieren alle Kinder, unabhängig ihrer familiären Herkunft.
Die DISG koordiniert die kantonalen Massnahmen Frühe Förderung und unterstützt Gemeinden bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen.
Kinder- und Jugendförderung
Kinder- und Jugendförderung richtet sich an junge Menschen im Alter von 5 bis 25 Jahren. An ausserschulischen Begegnungs- und Erfahrungsorten sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Neues ausprobieren, ihre Potenziale entdecken und am gesellschaftlichen Leben mitwirken. Vielfältige Freizeitangebote stehen offen und niederschwellige Beratungsstellen begleiten bei Bedarf.
Die DISG unterstützt Gemeinden, Vereine und Organisationen im Rahmen der Umsetzung des kantonalen Kinder- und Jugendleitbildes.
Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Ergänzende Hilfen zur Erziehung sind ambulante und stationäre Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Sie kommen zum Einsatz, wenn das Kindeswohl gefährdet ist beziehungsweise Eltern oder Sorgeberechtigte dies nicht gewährleisten und allgemeine Beratungsangebote keine ausreichende Unterstützung bieten können.
Die DISG ist für die Planung und Aufsicht für ambulante und stationäre ergänzende Hilfen zur Erziehung zuständig. Grundlage ist das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG), die dazugehörige Verordnung (SEV) und die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO). Sie bietet zudem eine Fachberatung Kinderschutz für Behörden, Institutionen und Fachpersonen.
- Soziale Einrichtungen - Planung und Aufsicht für ambulante und stationäre ergänzende Hilfen zur Erziehung