Finanzielle Unterstützung

Zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen «Kinder- und Jugendförderung auf kommunaler Ebene» bietet der Kanton Luzern in den Jahren 2023-2027 folgende finanzielle Unterstützung:

  • Anschubfinanzierung: Gemeinden, Organisationen und Vereine, die bei der Durchführung von Partizipationsprozessen oder bei der Entwicklung von strategischen Grundlagen und Strukturen auf externes Know-How angewiesen sind, können sich beraten lassen. Die externen Beratungsleistungen werden subventioniert.
  • Aufbau der Koordination und Vernetzung: Ländliche und intermediäre Gemeinden weisen häufig ehrenamtliche Trägerschaften im Bereich der Kinder- und Jugendförderung auf. Eine (semi)-professionelle Koordinationsstruktur ist für die Vernetzung, das Nutzen von Synergien sowie eine bedarfsgerechte Ausrichtung der Angebote hilfreich. Eine optimale Passung an die lokalen Gegebenheiten ist in jedem Fall wichtig. Ländliche und intermediäre Gemeinden können sich beraten lassen und werden beim Aufbau einer Koordinationsstruktur während 3 Jahren finanziell unterstützt.
  • Förderung von Kinder- und Jugendprojekten: Vereine, private Organisationen und Gemeinden werden bei der Realisierung von Kinder- und Jugendprojekten finanziell unterstützt. Beachten Sie die Förderkriterien.

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Kinder- und Jugendförderung
Judith Schwingruber
Telefon   041 228 65 80

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen