Gemeinden, Organisationen und Vereine werden finanziell unterstützt, wenn sie folgende Prozesse/Projekte durchführen:
- Strategische Grundlagen wie Bedarfsanalysen und Bestandesaufnahmen, Leitbilder, Konzepte und Umsetzungsmassnahmen im Bereich Kinder-/Jugendförderung entwickeln,
- Kinder- und Jugendkommissionen stärken,
- Koordinations- und Vernetzungsstrukturen aufbauen oder
- partizipative Prozesse mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durchführen.
Der Kanton subventioniert dabei Beratungsleistungen externer (und punktuell auch interner) Fachpersonen, auf deren Know-How die Projektträgerschaft angewiesen ist, um das Vorhaben zu planen und umzusetzen. Der Kanton beteiligt sich dabei zu 60-70% Prozent an den Kosten bis zum definierten Kostendach.
Anschubfinanzierung Kinder-/Jugendförderung – Angebote
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Wir beraten Sie gerne. Ihre Ansprechperson ist Judith Schwingruber, Telefon 041 228 65 80.