Anschubfinanzierung

Gemeinden, Organisationen und Vereine werden finanziell unterstützt, wenn sie folgende Prozesse/Projekte durchführen:

  • Strategische Grundlagen wie Bedarfsanalysen und Bestandesaufnahmen, Leitbilder, Konzepte und Umsetzungsmassnahmen im Bereich Kinder-/Jugendförderung entwickeln,
  • Kinder- und Jugendkommissionen stärken,
  • Koordinations- und Vernetzungsstrukturen aufbauen oder
  • partizipative Prozesse mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durchführen.

Der Kanton subventioniert dabei Beratungsleistungen externer (und punktuell auch interner) Fachpersonen, auf deren Know-How die Projektträgerschaft angewiesen ist, um das Vorhaben zu planen und umzusetzen. Der Kanton beteiligt sich dabei zu 60-70% Prozent an den Kosten bis zum definierten Kostendach.

Anschubfinanzierung Kinder-/Jugendförderung – Angebote 


Anschubfinanzierung 
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Wir beraten Sie gerne. Ihre Ansprechperson ist Judith Schwingruber, Telefon 041 228 65 80.

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