Die DISG ist Ansprechpartnerin und Koordinationsstelle für Angebote für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf im Kanton Luzern. Sie ist zuständig für die Planung, Steuerung, Aufsicht, Bewilligung und Finanzierung nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen und zudem für die Aufsicht und Bewilligung gemäss dem Betreuungs- und Pflegegesetz und der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern. Als Verbindungsstelle IVSE regelt sie zusammen mit den anderen Kantonen die Platzierungen in anerkannten Institutionen.