Organisationen, welche Dienstleistungen in der Familienpflege erbringen wie z.B. Vermittlung von Pflegefamilien und Geschäftssitz im Kanton Luzern haben, melden sich mittels unten stehendem Formular bei der Dienststelle innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit im Kanton an und reichen die geforderten Unterlagen per Post ein.