Am 1. Januar 2020 sind das revidierte Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) und die dazugehörige Verordnung (SEV) in Kraft getreten. Mit diesen neuen rechtlichen Grundlagen will der Kanton Luzern ambulante Leistungen für erwachsene Personen mit Behinderungen fördern. Ziel ist die Stärkung der Wahlfreiheit und Selbstbestimmung für Personen mit Behinderungen im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Vor der Kontaktaufnahme mit dem Kanton können sich erwachsene Personen mit Behinderungen von bestehenden Beratungsstellen beraten lassen:
Die wichtigsten Informationen zu den ambulanten Leistungen, zu den Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung des Kantons sowie Angaben zur Einreichung eines Gesuch finden Sie hier:
Rösslimattstrasse 37
Postfach 3439
6002 Luzern
Ambulante Leistungen Andreas Carlin Telefon 041 228 84 60 Mara Mathis Telefon 041 228 57 25