Ambulante Leistungen für erwachsene Personen mit Behinderungen

Am 1. Januar 2020 sind das revidierte Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) und die dazugehörige Verordnung (SEV) in Kraft getreten. Mit diesen neuen rechtlichen Grundlagen will der Kanton Luzern ambulante Leistungen für erwachsene Personen mit Behinderungen fördern. Ziel ist die Stärkung der Wahlfreiheit und Selbstbestimmung für Personen mit Behinderungen im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention.

Erwachsene Menschen mit Behinderungen können ein Gesuch um ambulante Fachleistungen und kantonale Assistenzleistungen in den Bereichen Wohnen und/oder Arbeit stellen.

Beratungsstellen

Vor der Kontaktaufnahme mit dem Kanton können sich erwachsene Personen mit Behinderungen von bestehenden Beratungsstellen beraten lassen:

Vorgehen Einreichung Gesuch ambulante Leistungen

Die wichtigsten Informationen zu den ambulanten Leistungen, zu den Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung des Kantons sowie Angaben zur Einreichung eines Gesuch finden Sie hier:

Leistungen beziehen


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