Der Kanton Luzern kann ambulante Leistungen für erwachsenen Personen mit Behinderungen mitfinanzieren. Damit erfolgt eine Stärkung der Wahlfreiheit und der Selbstbestimmung für Personen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Erwachsene Menschen mit Behinderungen können ein Gesuch um ambulante Fachleistungen und kantonale Assistenzleistungen in den Bereichen Wohnen und/oder Arbeit stellen.
Beratungsstellen
Vor der Kontaktaufnahme mit der Fachstelle Bedarfsabklärung (fabea) können sich erwachsene Personen mit Behinderungen von bestehenden Beratungsstellen beraten lassen:
Vorgehen Einreichung Gesuch ambulante Leistungen
Die wichtigsten Informationen zu den ambulanten Leistungen, zu den Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung des Kantons sowie Angaben zur Einreichung eines Gesuchs finden Sie hier:
Leistungen beziehen
Es gibt ambulante Fachleistungen und kantonale Assistenzleistungen in den Bereichen Wohnen und Arbeit.
Ambulante Fachleistungen sind sozialpädagogische und arbeitsagogische Leistungen. Sie können nur von nach SEG anerkannten sozialen Einrichtungen erbracht werden. Diese werden auf der Liste der Einrichtungen mit SEG-anerkannten Leistungen (barrierefrei, Stand 01.01.2025) publiziert.
Folgende Fachanbietende für den Bezug von Fachleistungen sind im Kanton Luzern per 01.01.2025 anerkannt:
Wohnen
Arbeit
Kantonale Assistenzleistungen sind Unterstützungsleistungen für alltägliche Tätigkeiten, die ohne besondere Fachkenntnisse erbracht werden. Die Anbieter kantonaler Assistenzleistungen unterstehen nicht der Aufsicht des Kantons. Es ist daher die Aufgabe der Personen mit Behinderungen bzw. ihrer gesetzlichen Vertretungen, die Qualität der Leistungen zu überprüfen.