Der Kanton Luzern kann ambulante Leistungen für erwachsenen Personen mit Behinderungen mitfinanzieren. Damit erfolgt eine Stärkung der Wahlfreiheit und der Selbstbestimmung für Personen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Erwachsene Menschen mit Behinderungen können ein Gesuch um ambulante Fachleistungen und kantonale Assistenzleistungen in den Bereichen Wohnen und/oder Arbeit stellen.
Vorgehen Einreichung Gesuch ambulante Leistungen
Die wichtigsten Informationen zu den ambulanten Leistungen, zu den Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung des Kantons sowie Angaben zur Einreichung eines Gesuchs finden Sie hier:
Beratungsstellen
Vor der Kontaktaufnahme mit der Fachstelle Bedarfsabklärung (fabea) können sich erwachsene Personen mit Behinderungen von bestehenden Beratungsstellen beraten lassen: