Der Kanton Luzern kann ambulante Leistungen für erwachsenen Personen mit Behinderungen mitfinanzieren. Damit erfolgt eine Stärkung der Wahlfreiheit und der Selbstbestimmung für Personen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Erwachsene Menschen mit Behinderungen können ein Gesuch um ambulante Fachleistungen und kantonale Assistenzleistungen in den Bereichen Wohnen und/oder Arbeit stellen.
Beratungsstellen
Vor der Kontaktaufnahme mit der Fachstelle Bedarfsabklärung (fabea) können sich erwachsene Personen mit Behinderungen von bestehenden Beratungsstellen beraten lassen:
Vorgehen Einreichung Gesuch ambulante Leistungen
Die wichtigsten Informationen zu den ambulanten Leistungen, zu den Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung des Kantons sowie Angaben zur Einreichung eines Gesuchs finden Sie hier: