Gesetz über soziale Einrichtungen (SRL Nr. 894)
Gesetzliche Aufgaben und Organisation
§ 7 Kommission für soziale Einrichtungen
1 Die Kommission für soziale Einrichtungen
a. anerkennt die sozialen Einrichtungen im Kanton, auf die das Gesetz Anwendung findet, und erteilt ihnen die Leistungsaufträge,
b. entscheidet über allfällige Abänderungen der Leistungsaufträge,
c. bestimmt bei Fehlen einer Leistungsvereinbarung die Leistungen und die Einzelheiten der Leistungserfüllung,
d. erstattet dem Regierungsrat und den Gemeinden jährlich Bericht,
e. nimmt Stellung zum Planungsbericht,
f. führt die Liste nach § 15 Absatz 3bis,
g. bewilligt Pilotprojekte gemäss § 12a.
2 Sie nimmt nach Anhören der sozialen Einrichtungen und der betroffenen Organisationen Stellung
a. zu Entwürfen von Verordnungen,
b. zu den Grundsätzen für die Ermittlung der Betriebskosten, der Vollkostenpauschalen und der Kostengutsprachen sowie zu den für die Anerkennung der sozialen Einrichtungen massgebenden Qualitätskriterien,
c. zu den Einzelheiten der Kostenbeteiligungen der betreuungsbedürftigen Personen im Kanton.
3 Die Kommission besteht aus je vier Vertreterinnen oder Vertretern des Kantons und der Gemeinden. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Kantons führt den Vorsitz und hat den Stichentscheid. Im Übrigen konstituiert sich die Kommission selbst. Sie ist administrativ dem Gesundheits- und Sozialdepartement unterstellt.
Zusammensetzung
Die Kommission für soziale Einrichtungen ist paritätisch aus vier Kantons- und vier Gemeindevertreter/-innen zusammengesetzt. Der Regierungsrat wählte folgende Personen für die Amtsdauer 2019 bis 2023:
- Präsidium: Erwin Roos, Leiter Finanzaufsicht Gemeinden (ab 01.08.22), Gesundheits- und Sozialdepartement (bis 31.07.22)
- Vizepräsidium: Hanspeter Achermann, Sozialvorsteher, Gemeinde Sempach
- Stadt Luzern (vakant)
- Martina Krieg, Dienststellenleiterin, Dienststelle Volksschulbildung
- Karin Meier, Sozialvorsteherin, Gemeinde Zell
- Roger Muff, Betriebsökonom, WAS IV Luzern
- Pia Rüttimann-Troxler, Sozialvorsteherin, Gemeinde Eschenbach
Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG ist Geschäftsstelle der Kommission und bereitet die Kommissionsgeschäfte vor (§ 11 Abs. 1 lit. a SEV). Edith Lang, Dienststellenleiterin DISG ist mit beratender Stimme an den Sitzungen der Kommission anwesend.