Soziales und Gesellschaft

Integrationspolitische Grundsätze des kantonalen Integrationsprogramm (KIP)

Seit 1. Januar 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung, welche als Ergänzung und Unterstützung der bestehenden Integrationsbemühungen der Regelstrukturen (z.B. Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt) steht, im Rahmen von Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP).

Die politische Grundlage besteht aus vier, von Bund und Kantonen gemeinsam getroffenen Grundprinzipien. Der Regierungsrat hat sich dabei verpflichtet, die vier Grundsätze bei der Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung im Kanton Luzern zu berücksichtigen.

Die vier Grundsätze der schweizerischen Integrationspolitik

  • Die schweizerische Integrationspolitik schafft Rahmenbedingungen für die Verwirklichung von Chancengleichheit: Einheimische und zugewanderte Personen sind gleichwertige Mitglieder der Gesamtgesellschaft und haben Anspruch auf die in der Bundesverfassung verankerten Grundrechte. Der Schutz vor Diskriminierung und Ausgrenzung ist integraler Bestandteil der Integrations-politik. Der Staat stellt sicher, dass die von ihm erbrachten Leistungen für alle Personen zugänglich sind.
  • Die schweizerische Integrationspolitik fordert Eigenverantwortung ein: Jede in der Schweiz wohnhafte Person hält sich an das Recht und an die öffentliche Ordnung, strebt finanzielle Unabhängigkeit an und achtet die kulturelle Vielfalt des Landes und seiner Bewohnerinnen und Bewohner. Dies bedingt eine aktive Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Realität in der Schweiz sowie eine Respektierung aller Mitglieder der Gesellschaft. Personen, die sich nicht an dieses Grundprinzip halten oder die Integration aktiv behindern, müssen mit Sanktionen rechnen.
  • Die schweizerische Integrationspolitik nutzt Potenziale: Integrationspolitik erkennt, nutzt und entwickelt konsequent die vorhandenen Potenziale, Fähigkeiten und Kompetenzen der einzelnen Personen. Sie versteht die Förderung der Integration als eine Investition in die Zukunft einer liberal verfassten Gesellschaft. Deren erfolgreiche Gestaltung ist auf den Beitrag aller Personen angewiesen.
  • Die schweizerische Integrationspolitik anerkennt Vielfalt: Der Staat anerkennt Vielfalt als wertvollen Bestandteil der Gesellschaft. Er verfügt über eine ent-sprechend flexible, den jeweiligen Begebenheiten angepasste Integrationspolitik, welche die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure sowie die Migrations-bevölkerung partnerschaftlich mit einbezieht.

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Koordination und Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP)
Caterina Gut
Telefon   041 228 82 13
Marc da Silva
Telefon   041 228 67 15

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