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Häufige Fragen

  • Weshalb braucht es Optima?

    Hinter Optima steckt die Idee, die Arbeitsmarktintegration im Kanton Luzern zu verbessern. Mit Optima sollen die Systemgrenzen reduziert, sowie Kompetenzen und Ressourcen bestmöglich für das Wohl von betroffenen Menschen eingesetzt werden.

  • Wie melde ich einen Optima-Fall an?

    Fälle können direkt mittels Vollmacht an iiz@was-luzern.ch angemeldet werden. Die Vollmacht finden Sie hier! 

  • Ist Optima für die Klientin/den Klienten freiwillig?

    Optima ist freiwillig, die betroffenen Personen erklären sich mittels Vollmacht schriftlich mit dieser Form von Zusammenarbeit einverstanden.

     

  • Was kostet Optima?

    Optima ist schlank und pragmatisch organisiert und daher äusserst kostengünstig. Aus gesetzlichen Gründen und um den eigenen Kernauftrag nicht zu gefährden, verrechnet WAS IV Luzern den beiden Partnern für die Fallführung eine Monatspauschale von CHF 300.00.

  • Wer ist für die Fallführung verantwortlich?

    Die Verantwortung für die operative Fallführung wird vorübergehend an die Institution abgegeben, welche den Auftrag angenommen hat (Auftragnehmer). Die Gesamtverantwortung gemäss den gesetzlichen Grundlagen bleibt immer bei der Institution welche den Auftrag gegeben hat (Auftraggeber).

  • Was ist der Unterschied zwischen IIZ, Optima und bilateraler Zusammenarbeit?

    IIZ übernimmt eine koordinative Funktion bei Fällen wo drei oder mehr Partner involviert sind. Bei Optima wird ein Fall vorübergehend an eine Partnerinstitution abgegeben. In der bilateralen Zusammenarbeit werden Zielsetzung und Massnahmen zwischen zwei involvierten Institutionen besprochen und koordiniert.

  • Klärt Optima ab?

    Optima klärt nicht ab. Ein intaktes Arbeitsangebot wird vorausgesetzt.

  • Besteht während eines allfälligen Arbeitseinsatzes Unfallschutz?

    • Findet der Einsatz im 2. Arbeitsmarkt statt (Programm) sind die Teilnehmenden über den Anbieter versichert.
    • Bei Einsätzen im 1. Arbeitsmarkt erfolgt der Unfallschutz über den Arbeitgeber.
  • Was ist die Voraussetzung, dass das RAV einen OPTIMA Fall übernimmt?

    • Es muss ein intaktes Arbeitsangebot vorhanden sein.
    • Der Fall wird im AVAM geführt; das heisst, dass sich das Klientel vorgängig beim Arbeitsamt melden muss.
  • Was ist ein Gesundheitsschaden? D.h.; wann kann eine Person an WAS IV triagiert werden?

    • WAS IV Luzern ist zuständig für die berufliche Eingliederung von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Diese definiert sich als Gesundheitsschaden, welcher mittel- bis langfristig einen Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit hat oder haben könnte.
  • Was ist ein IV-relevanter Gesundheitsschaden?

    • Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Diese gesundheitliche Einschränkung muss über längere Zeit andauern. Es ist nicht massgeblich, ob der Gesundheitsschaden körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob er schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.
  • Wann geht die IV von keinem IV-relevanten Gesundheitsschaden aus?

    • Dabei handelt es sich um eine gesundheitliche Beeinträchtigung, welche zwar Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit haben kann, jedoch – da sie zum Beispiel nicht dauerhaft oder von der betroffenen Person überwindbar ist – seitens Gesetzgeber (IVG) aus versicherungsmedizinischer Sicht keine Leistungen generiert, weil sie keine Erwerbsunfähigkeit zur Folge hat.
  • Macht es Sinn, eine Person, welche voll IV-berentet ist zwecks Verwertung der Restarbeitsfähigkeit beziehungsweise aus der Rente zu kommen bei Optima anzumelden?

    • Nein; in diesem Fall macht eine ordentliche Meldung bei der IV mehr Sinn. Sollte die IV nach Abklärungen zum Schluss kommen, dass sich die gesundheitliche Situation verändert hat und die betroffenen Personen Potential für eine berufliche Wiedereingliederung hat, wird die IV entsprechende Massnahmen in die Wege leiten.

IIZ-Koordinationsstelle des Kantons Luzern
c/o WAS Wirtschaft Arbeit Soziales
IV Luzern
Langsägestrasse 13
6010 Kriens


Standort

Leiter IIZ
Marcel Gisler
041 209 07 55
iiz@was-luzern.ch