Aufnahmebedingungen
Damit die Optima-Partner Aufträge entgegennehmen können müssen gewisse Kriterien erfüllt sein:
RAV
Die RAV sind die Kompetenzzentren für Arbeitsmarktberatung und Arbeitsvermittlung.
Aufnahmebedingungen:
Sozialhilfe
Die Sozialdienste und SoBZ/Zenso sind die Kompetenzzentren für Sozialberatung.
Aufnahmebedingungen:
- Kein Intaktes Arbeitsangebot, weil die Probleme im Umfeld so erheblich sind, dass diese durch eine vorgängige Sozialberatung angegangen werden müssen:
- Auffälliger Umgang mit Suchtmitteln (legale und illegale) und Suchtverhalten
- Konfliktthemen
- Ungenügende oder fehlende Kinderbetreuung
- Belastende Ereignisse
- Schulden, grosse finanzielle Probleme
Sozialberatung im Rahmen von Optima kann unabhängig vom Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe erfolgen.
WAS IV Luzern
WAS IV Luzern ist das Kompetenzzentrum für die Eingliederung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder mit einem gesundheitsbedingt erschwerten Zugang zum 1. Arbeitsmarkt.
Aufnahmebedingungen:
- Intaktes Arbeitsangebot (objektiv und subjektiv eingliederungsfähig) und gesundheitsbedingt erschwerter Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Eine allfällige IV-Ablehnung muss >1 Jahr zurückliegen.
- WAS IV Luzern macht im Rahmen von Optima keine medizinischen Abklärungen. Die gesundheitliche Situation muss geklärt und die Arbeitsfähigkeit vom behandelnden Arzt attestiert sein.
- Wenn Verdacht auf einen IV-relevanten Gesundheitsschaden besteht, muss eine IV-Anmeldung gemacht werden.
Der Auftragnehmende entscheidet aufgrund der Sachlage über die Aufnahme eines Optima-Falles.
IIZ-Koordinationsstelle des Kantons Luzern
c/o WAS Wirtschaft Arbeit Soziales
IV Luzern
Landenbergstrasse 35 / PF
6002
Luzern
Standort
Leiter IIZ
Marcel Gisler
Telefon 041 209 07 55
E-Mail iiz@was-luzern.ch