Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), WAS IV Luzern und die Sozialhilfe im Kanton Luzern wollen Synergien besser nutzen.
In ausgewählten Fällen soll ihre Zusammenarbeit neu klienten- statt wie bisher systemorientiert erfolgen. Konkret heisst das: Sobald sich bei einer Klientin oder einem Klienten zeigt, dass eine andere als die zuständige Institution über die besseren Kompetenzen verfügt, um die gesteckten Ziele zu erreichen, wird diese beauftragt, die Fallführung sicherzustellen. Damit sollen betroffene Personen möglichst rasch in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden.
Schlanke Strukturen
Die klientenorientierte Fallführung erfolgt ohne strukturelle Anpassungen und möglichst schlank und pragmatisch. Zusätzliche personelle Ressourcen sind vorerst nicht vorgesehen. Jede Massnahme wird weiterhin von derjenigen Institution finanziert, bei welcher die betreffende Person zum Leistungsbezug berechtigt ist (Auftraggeber). Führt eine nicht zuständige Institution (Auftragnehmer) einen Optima-Fall, muss sie vor einem Massnahmeneinsatz eine Kostengutsprache beim Auftraggeber einholen.
Das Pilotprojekt, welches vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und vom Staatssekretariat für Arbeit (SECO) unterstützt wurde, dauerte vom 01. Oktober 2018 bis am 30. September 2022. Nach einer abschliessenden Evaluation wurde entschieden, OPTIMA fix in die Regelstrukturen zu überführen.