Kinder- und Jugendkommissionen stärken

Kinder- und Jugendkommissionen fällt eine zentrale Rolle in der Gestaltung der kommunalen Kinder- und Jugendförderung zu. Um Gemeinden zur Schaffung von Kinder- und Jugendkommissionen anzuregen bzw. bestehende Kommissionen zu stärken, bietet der Kanton folgende Unterstützung an:

  • Leitfaden für Kinder- und Jugendkommissionen
    Der Leitfaden zeigt die Ausrichtung, die Funktionen, Aufgaben sowie die Zusammensetzung und Kompetenzen einer Kinder- und Jugendkommission auf. Er erklärt die Rolle, welche eine Kinder- und Jugendkommission in der kommunalen Kinder- und Jugendförderung einnimmt. Dazu gehören die Planung, Steuerung, Evaluation und Qualitätsentwicklung. Ein praxisnaher Anhang bietet wertvolle Vorlagen und Instrumente, welche eine Kommission bei ihrer Arbeit unterstützen.

Vorlagen für Kinder- und Jugendkommissionen - einblenden



  • Beratung für Kinder- und Jugendkommissionen
    Gemeinden können sich durch externe Fachpersonen hinsichtlich Aufbau und optimaler Ausrichtung einer Kinder- und Jugendkommission beraten lassen. Der Kanton Luzern finanziert diese Beratung mit. Dieses Angebot gilt auch für Gesellschaftskommissionen, sofern diese die Themen Kinder- und Jugendförderung bearbeiten.

 

Haben Sie Fragen zu unseren Unterstützungsangeboten? Wir beraten Sie gerne.

Ihre Ansprechperson ist Judith Schwingruber, Telefon 041 228 65 80.

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Kinder- und Jugendförderung
Judith Schwingruber
Telefon   041 228 65 80