Kinder- und Jugendkommissionen fällt eine zentrale Rolle in der Gestaltung der kommunalen Kinder- und Jugendförderung zu. Um Gemeinden zur Schaffung von Kinder- und Jugendkommissionen anzuregen bzw. bestehende Kommissionen zu stärken, bietet der Kanton folgende Unterstützung an:
- Leitfaden für Kinder- und Jugendkommissionen
Der Leitfaden zeigt die Ausrichtung, die Funktionen, Aufgaben sowie die Zusammensetzung und Kompetenzen einer Kinder- und Jugendkommission auf. Er erklärt die Rolle, welche eine Kinder- und Jugendkommission in der kommunalen Kinder- und Jugendförderung einnimmt. Dazu gehören die Planung, Steuerung, Evaluation und Qualitätsentwicklung. Ein praxisnaher Anhang bietet wertvolle Vorlagen und Instrumente, welche eine Kommission bei ihrer Arbeit unterstützen.
- Beratung für Kinder- und Jugendkommissionen
Gemeinden können sich durch externe Fachpersonen hinsichtlich Aufbau und optimaler Ausrichtung einer Kinder- und Jugendkommission beraten lassen. Der Kanton Luzern finanziert diese Beratung mit. Dieses Angebot gilt auch für Gesellschaftskommissionen, sofern diese die Themen Kinder- und Jugendförderung bearbeiten.
Haben Sie Fragen zu unseren Unterstützungsangeboten? Wir beraten Sie gerne.
Ihre Ansprechperson ist Judith Schwingruber, Telefon 041 228 65 80.