Wer erhält Hilfe nach Opferhilfegesetz

Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist, hat Anspruch auf Unterstützung nach dem Opferhilfegesetz.

Dies können sein:

  • Menschen, die sexuelle Gewalt erleben oder erlebten.
  • Menschen, die häusliche Gewalt erleben oder erlebten.
  • Menschen, die erheblicher psychischer oder körperlicher Gewalt
    ausgesetzt sind oder waren.
  • Menschen, die überfallen, verletzt oder beraubt wurden.
  • Menschen, die Opfer eines Verkehrsunfalls mit Körperverletzung wurden.
  • Menschen, die aufgrund einer Straftat Angehörige verloren haben.

Anspruch auf Opferhilfe haben auch der Ehegatte oder die Ehegattin des Opfers, seine Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahestehen (Angehörige).

Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Täter oder die Täterin ermittelt worden ist, sich schuldhaft verhalten hat oder vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Massgebend ist in erster Linie eine gewisse Schwere der Beeinträchtigung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität.


Wer erhält Hilfe nach dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981

Sind Sie betroffen von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981?

Diese Zwangsmassnahmen umfassen administrative Versorgungen, Zwangskastrationen und -sterilisierungen, Zwangsabtreibungen, Zwangsadoptionen sowie Fremdplatzierungen als Verding-, Kost- oder Pflegekinder und Heimkinder.

Dann haben Sie die Möglichkeit, sich an die Opferberatungsstelle zu wenden.

  • Wir hören Ihnen zu, wenn Sie Ihre belastenden Erlebnisse mitteilen wollen.
  • Wir helfen Ihnen, bei der Suche nach allfälligen Akten Ihrer Geschichte.
  • Wir unterstützen Sie bei der Einreichung des Gesuches um einen Solidaritätsbeitrag beim Bund.
  • Wir vermitteln Ihnen nach Bedarf Kontakte zu zusätzlichen Fachleuten, die bei der Bewältigung des Geschehenen Unterstützung bieten können (z.B. psychologische Fachpersonen).

Weitere Informationen unter:


Kontakt

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Co-Leitung Opferberatungsstelle
Lukas Flury
Tobias Frank

Leitung Entschädigungsbehörde nach Opferhilfegesetz
Bernadette von Deschwanden