Rechte im Strafverfahren

Dem Opfer stehen im Strafverfahren verschiedene Rechte zu, welche in der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO) sowie in der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung vom 20. März 2009 (JStPO) geregelt sind.

Es werden folgende Verfahrensrechte unterschieden:

  • Informationsrechte (z.B. Orientierung über die verschiedenen Opferhilfeleistungen und die Opferberatungsstellen bei der ersten Einvernahme durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft)
  • Schutzrechte (z.B. Begleitung durch eine Vertrauensperson bei allen Verfahrenshandlungen, sofern das Opfer dies wünscht)
  • Beteiligungsrechte (z.B. Geltendmachung von Zivilansprüchen gegenüber dem Täter)

Während Informations- und Schutzrechte unabhängig davon, ob sich das Opfer als Privatklägerschaft konstituiert, in Anspruch genommen werden können, sind die Beteiligungsrechte von einer Parteistellung des Opfers abhängig. Parteistellung hat das Opfer, wenn es sich als so genannte «Privatklägerschaft» konstituiert.

Kontakt

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Co-Leitung Opferberatungsstelle
Lukas Flury
Tobias Frank

Leitung Entschädigungsbehörde nach Opferhilfegesetz
Bernadette von Deschwanden