Längerfristige Hilfe

Im Rahmen der längerfristigen Hilfe werden dem Opfer Kostenbeiträge für notwendige medizinische, psychologische, soziale, materielle und/oder juristische Hilfe in der Schweiz gewährt, bis sich sein gesundheitlicher Zustand stabilisiert hat und die übrigen Folgen der Straftat möglichst beseitigt oder ausgeglichen sind. Die Höhe des Kostenbeitrags ist von den finanziellen Verhältnissen des Opfers abhängig.

Das Gesuch um Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe ist beim Rechtsdienst der DISG als Luzerner Entschädigungsbehörde nach Opferhilfegesetz einzureichen. Zur Unterstützung bei der Einreichung des Gesuchs steht die Opferberatungsstelle unentgeltlich zur Verfügung. Das Gesuch kann auch schriftlich mit Hilfe der untenstehenden Formulare eingereicht werden.

 

 

Kontakt

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Co-Leitung Opferberatungsstelle
Lukas Flury
Tobias Frank

Leitung Entschädigungsbehörde nach Opferhilfegesetz
Bernadette von Deschwanden