Im Rahmen der längerfristigen Hilfe werden dem Opfer Kostenbeiträge für notwendige medizinische, psychologische, soziale, materielle und/oder juristische Hilfe in der Schweiz gewährt, bis sich sein gesundheitlicher Zustand stabilisiert hat und die übrigen Folgen der Straftat möglichst beseitigt oder ausgeglichen sind. Die Höhe des Kostenbeitrags ist von den finanziellen Verhältnissen des Opfers abhängig.
Das Gesuch um Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe ist beim Rechtsdienst der DISG als Luzerner Entschädigungsbehörde nach Opferhilfegesetz einzureichen. Zur Unterstützung bei der Einreichung des Gesuchs steht die Opferberatungsstelle unentgeltlich zur Verfügung. Das Gesuch kann auch schriftlich mit Hilfe der untenstehenden Formulare eingereicht werden.