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Soziales und Gesellschaft

Bewilligung und Aufsicht


Informationen zur Pflegefinanzierung gemäss Betreuungs- und Pflegegesetz (BPG):

Gemäss § 18 des BPG sorgen das Gesundheits- und Sozialdepartement und die Gemeinden gemeinsam für ein Monitoring der Finanzierung der Pflegerestkosten.


Auskunftsstellen zur Rechnungslegung in Pflegeheimen (Einrichtungen ab 4 Personen): 

  • Zu den betriebswirtschaftlichen Instrumenten gibt die REDI AG Treuhand unter der Hotline-Nummer von CURAVIVA Schweiz, Tel.-Nr. 031 385 33 39, Auskunft.
  • Für die Heimleitungen steht die Homepage CURAVIVA Luzern für Auskünfte zur Verfügung. Bitte aktuelle Handbücher CURAVIVA Schweiz beachten (Handbuch Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime und Handbuch Kostenrechnung und Leistungsstatistik für Alters- und Pflegeheime).
  • Bei Fragen zur Checkliste und zum Musterbericht Rechnungskommission zur Prüfung der KORE Alters- und Pflegeheime (Downloads der Finanzaufsicht Gemeinden; siehe Rechnungsprüfungsorgan KORE Heime) sowie bei buchhalterischen Fragen kann an das Finanzdepartement des Kantons Luzern, Finanzaufsicht Gemeinden, finanzaufsicht@lu.ch, gelangt werden.

Pflegestufen-Controlling und -Coaching:

Stimmen die Pflegestufen mit der Pflegebedürftigkeit der Heimbewohnenden überein? Eine Prüfung kann sich lohnen.