Verfahrensrechte

Dem Opfer stehen im Strafverfahren verschiedene Rechte zu, welche in der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO) sowie in der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung vom 20. März 2009 (JStPO) geregelt sind.

Rechtliche Grundlagen

Es werden folgende Verfahrensrechte unterschieden:

  • Informationsrechte (z.B. Orientierung über die verschiedenen Opferhilfeleistungen und die Opferberatungsstellen bei der ersten Einvernahme durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft)
  • Schutzrechte (z.B. Begleitung durch eine Vertrauensperson bei allen Verfahrenshandlungen, sofern das Opfer dies wünscht)
  • Beteiligungsrechte (z.B. Geltendmachung von Zivilansprüchen gegenüber dem Täter)

Während Informations- und Schutzrechte unabhängig davon, ob sich das Opfer als Privatklägerschaft konstituiert, in Anspruch genommen werden können, sind die Beteiligungsrechte von einer Parteistellung des Opfers abhängig. Parteistellung hat das Opfer, wenn es sich als so genannte «Privatklägerschaft» konstituiert.

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

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Entschädigungsbehörde nach Opferhilfegesetz
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