Die Beratungsstelle berät das Opfer und seine Angehörigen und unterstützt die Opfer bei der Wahrnehmung ihrer Rechte (Art. 12 OHG).
Opferberatungsstelle
Die Beratungsstelle leistet dem Opfer und seinen Angehörigen sofort Hilfe für die dringendsten Bedürfnisse, die als Folge der Straftat entstehen (Soforthilfe). Sie leistet dem Opfer und dessen Angehörigen soweit nötig zusätzliche Hilfe, bis sich der gesundheitliche Zustand der betroffenen Person stabilisiert hat und bis die übrigen Folgen der Straftat möglichst beseitigt oder ausgeglichen sind (längerfristige Hilfe).
Die Opferberatungsstelle kann dem Opfer auch Hilfeleistungen Dritter vermitteln (z.B. Notunterkunft, Therapie, juristische Hilfe). Betreffend die Übernahme der Kosten dieser Dritthilfe durch den Kanton siehe finanzielle Leistungen.