Zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen «Kinder- und Jugendförderung auf kommunaler Ebene» bietet der Kanton Luzern in den Jahren 2023-2027 folgende finanzielle Unterstützung:
- Anschubfinanzierung: Gemeinden, Organisationen und Vereine, die bei der Durchführung von Partizipationsprozessen oder bei der Entwicklung von strategischen Grundlagen und Strukturen auf externes Know-How angewiesen sind, können sich beraten lassen. Die externen Beratungsleistungen werden subventioniert.
- Aufbau der Koordination und Vernetzung: Ländliche und intermediäre Gemeinden weisen häufig ehrenamtliche Trägerschaften im Bereich der Kinder- und Jugendförderung auf. Eine (semi)-professionelle Koordinationsstruktur ist für die Vernetzung, das Nutzen von Synergien sowie eine bedarfsgerechte Ausrichtung der Angebote hilfreich. Eine optimale Passung an die lokalen Gegebenheiten ist in jedem Fall wichtig. Ländliche und intermediäre Gemeinden können sich beraten lassen und werden beim Aufbau einer Koordinationsstruktur während 3 Jahren finanziell unterstützt.
- Förderung von Kinder- und Jugendprojekten: Vereine, private Organisationen und Gemeinden werden bei der Realisierung von Kinder- und Jugendprojekten finanziell unterstützt. Beachten Sie die Förderkriterien.