Handlungsfeld Partizipation

UM WAS GEHT ES?

Partizipation steht für Mitsprache, Mitentscheidung und Mitgestaltung, in angemessener Weise bis hin zu selbstbestimmten Formen. Diese Mitwirkung steht Kindern und Jugendlichen grundsätzlich in allen Fragen zu, die ihre Lebenswelten betreffen.

Bild zu Partizipazion

Leitsätze

Kinder und Jugendliche können mitentscheiden bei Themen, die sie betreffen, namentlich in den Bereichen Familie, Schule, Ausbildung und Freizeit.
Erwachsene unterstützen die Partizipation von Kindern und Jugendlichen und machen diese möglich.
Kinder und Jugendliche erhalten ihrem Alter entsprechende Möglichkeiten, Verantwortung zu übernehmen.
In den Gemeinden und im Kanton bestehen passende Mitwirkungsformen für Kinder und Jugendliche.
Partizipation ist verbindlich, indem Anliegen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in die kommunale und kantonale Planung und Politik einfliessen.

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Kinder- und Jugendförderung
Judith Schwingruber
Telefon   041 228 65 80

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