Am 1. Januar 2026 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie dessen Verordnung im Kanton Luzern in Kraft getreten. Das Gesetz gewährleistet ein qualitativ gutes und finanziell für alle Familien im Kanton Luzern tragbares Betreuungsangebot in allen Luzerner Gemeinden. Das Kindeswohl steht im Zentrum, womit die Chancengerechtigkeit und die Entwicklung der Kinder gefördert werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Attraktivität des Kantons Luzern für Bevölkerung und Wirtschaft werden gestärkt.
Meilensteine – Umsetzung Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG)
Fallapplikation
4. Quartal 2025 Zuschlagserteilung
1. Quartal 2026 Start Projekt Konzeption und Einführung
2. Quartal 2026 Testing Pilotgemeinden und Piloteinrichtungen
2. Quartal 2026 Schulung Pilotgemeinden und Piloteinrichtungen
1. August 2026 Go Live
Testgemeinden: Adligenswil; Altbüron; Ebikon; Entlebuch; Horw; Kriens; Malters; Ruswil; Stadt Luzern; Willisau; Wolhusen/Werthenstein
Testeinrichtungen: Chenderhand – Kinderbetreuung mit Herz, TFO Hochdorf; Chinderhus Maihof, Kita Stadt Luzern; Kiana; Kita an mehreren Standorten; Puumaja, Kita Eschenbach; smallFoot, Kita an mehreren Standorten; Tagesfamilien Wiggertal, TFO Dagmersellen
Website und Kommunikation
1. Quartal 2026 Strukturaufbau Website
2. Quartal 2026 Informationsanlass Gemeinden und Betreuungseinrichtungen
2. Quartal 2026 Erstellung FAQ und Aufschaltung Webseite
Wir freuen uns, wenn Sie am Informationsanlass vom 21. April 2026 teilnehmen und Ihre Fragen mit der Anmeldung vorgängig einreichen.