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Soziales und Gesellschaft

Familienergänzende Kinderbetreuung

Am 1. Januar 2026 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie dessen Verordnung im Kanton Luzern in Kraft getreten. Das Gesetz gewährleistet ein qualitativ gutes und finanziell für alle Familien im Kanton Luzern tragbares Betreuungsangebot in allen Luzerner Gemeinden. Das Kindeswohl steht im Zentrum, womit die Chancengerechtigkeit und die Entwicklung der Kinder gefördert werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Attraktivität des Kantons Luzern für Bevölkerung und Wirtschaft werden gestärkt.


Informationen an Gemeinden


Meilensteine – Umsetzung Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG)


Fallapplikation
4. Quartal 2025      Zuschlagserteilung
1. Quartal 2026      Start Projekt Konzeption und Einführung
2. Quartal 2026      Testing Pilotgemeinden und Piloteinrichtungen
2. Quartal 2026      Schulung Pilotgemeinden und Piloteinrichtungen
1. August 2026      Go Live
Testgemeinden: Adligenswil; Altbüron; Ebikon; Entlebuch; Horw; Kriens; Malters; Ruswil; Stadt Luzern; Willisau; Wolhusen/Werthenstein
Testeinrichtungen: Chenderhand – Kinderbetreuung mit Herz, TFO Hochdorf; Chinderhus Maihof, Kita Stadt Luzern; Kiana; Kita an mehreren Standorten; Puumaja, Kita Eschenbach; smallFoot, Kita an mehreren Standorten; Tagesfamilien Wiggertal, TFO Dagmersellen

Website und Kommunikation
1. Quartal 2026      Strukturaufbau Website
2. Quartal 2026      Informationsanlass Gemeinden und Betreuungseinrichtungen
2. Quartal 2026      Erstellung FAQ und Aufschaltung Webseite

Wir freuen uns, wenn Sie am Informationsanlass vom 21. April 2026 teilnehmen und Ihre Fragen mit der Anmeldung vorgängig einreichen. 


Kontakt

Ihre Ansprechpersonen bei der DISG

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Familienergänzende Kinderbetreuung
René Helfenstein