Geschlechtsspezifische Gewalt hat in der Schweiz erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen und verursacht hohe soziale und wirtschaftliche Kosten. Dazu zählen unter anderem körperliche, psychische und sexuelle Gewalt, häusliche Gewalt, Stalking, sexuelle Belästigung, Frauenhandel, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung und Gewalt gegen LGBTIQ-Personen (Hate Crimes).
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt gelten gemäss der Istanbul-Konvention als Menschenrechtsverletzung. Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, diese Gewaltformen konsequent zu verhindern, zu bekämpfen und Betroffene zu schützen (siehe Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt / Istanbul Konvention).
Gleichstellung und Gewaltprävention stärken die persönliche Sicherheit, fördern die wirtschaftliche Unabhängigkeit und tragen zu gleichberechtigten Chancen im Erwerbsleben bei.
Kantonale Massnahmen zu geschlechtsspezifischer Gewalt
Der Kanton Luzern setzt sich aktiv für die Prävention und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein. Die Planungsberichte 2022–2025 und 2026–2030 zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen als kantonale Gleichstellungsstrategie enthalten jeweils das Handlungsfeld 4: Prävention und Verringerung geschlechtsspezifischer Gewalt, das konkrete Massnahmen zur Umsetzung dieses Ziels umfasst.
Darüber hinaus übernimmt die Koordinationsstelle Gewaltprävention die zentrale Rolle als kantonale Drehscheibe: Sie unterstützt die Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen zur Bekämpfung der Häuslichen Gewalt und koordiniert die Zusammenarbeit von Behörden, Fachstellen und Institutionen, die mit Gewaltbetroffenen und Gewaltausübenden arbeiten.
2024 hat der Luzerner Regierungsrat den Aktions- und Massnahmenplan 2025-2029 verabschiedet, der gezielt auf die Prävention und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt abzielt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Des Weiteren ist die Opferberatungsstelle des Kantons Luzern für Menschen da, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt wurden. Sie bietet Unterstützung bei der Bewältigung der Situation und bei der Durchsetzung von Rechten im Straf- und Opferhilfeverfahren.