An Erwachsene
Kinder und Jugendliche haben als Opfer von Straftaten Anspruch auf eine Beratung und Leistungen der Opferberatungsstelle, genauso wie Erwachsene. Spezialisierte Beratungspersonen führen mit minderjährigen Betroffenen Gespräche. Oft werden Minderjährige von Drittpersonen (Eltern, Bezugspersonen oder Peers) an Erstgespräche begleitet. In solchen Konstellationen können Tandemgespräche angeboten werden (Minderjährige mit der Beratungsperson A, Begleitperson mit der Beratungsperson B). Kinder und Jugendliche können sich selbst oder über Drittpersonen bei der Kinder- und Jugendberatung der Opferberatungsstelle melden.
Beratungsangebot
Die Mitarbeitenden der Opferberatungsstelle
- beraten Opfer einer Straftat und /oder deren Angehörige nach Voranmeldung kostenlos, parteilich und auf Wunsch anonym.
- unterstehen der beruflichen Schweigepflicht
- informieren Opfer und/oder deren Angehörige über Leistungen und Rechte gemäss Opferhilfegesetz.
- vermitteln und finanzieren bei Bedarf externe Fachpersonen wie Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen oder Therapeuten/Therapeutinnen. Die Leistungen erfolgen subsidiär.
- vermitteln und finanzieren bei Bedarf Notunterkünfte.
- begleiten auf Wunsch zu Einvernahmen der Polizei, der Untersuchungsbehörden und zu Gerichtsverhandlungen.
- unterstützen das Opfer in Bezug auf seinen Schutz und die Wahrung seiner Rechte im Strafverfahren.
- leisten Vernetzungsarbeit. Sie informieren Fachpersonen über das Angebot und arbeiten in regionalen, kantonalen und schweizerischen Gremien mit.
- ziehen bei Bedarf Dolmetschende zur Übersetzung bei.