Die Schlichtungsstelle nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen ist zuständig bei Streitigkeiten aus einem Betreuungsverhältnis. Die Schlichtungsstelle kann von den betreuungsbedürftigen Personen und den nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen anerkannten Einrichtungen angerufen werden.
Die Schlichtungsstelle berät die betroffenen Parteien eines solchen Betreuungsverhältnisses und versucht, in einer Schlichtungsverhandlung eine Einigung zwischen beiden herbeizuführen.
Die Schlichtungsstelle setzt sich zusammen aus einem Präsidenten sowie sechs Mitgliedern. Je drei davon nehmen die Interessen der betreuungsbedürftigen Personen und der sozialen Einrichtungen wahr. Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft führt das Sekretariat der Schlichtungsstelle und nimmt mit beratender Stimme an den Verhandlungen teil.
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen sowie dem Verfahren und einem entsprechenden Gesuch erhalten Sie hier: