Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Kantone, eine Pflegeheimplanung mit einer Pflegeheimliste zu erstellen. Die Pflegeheime und Pflegewohngruppen, die auf der Pflegeheimliste aufgeführt sind, können ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen.
Berichte zur Versorgungsplanung Langzeitpflege
Die Versorgungsplanung Langzeitpflege im Kanton Luzern beinhaltet neben der Planung des stationären Bereichs (Pflegeheimplanung gemäss KVG) auch Aussagen zum Bedarf im ambulanten Bereich (Spitex) und im intermediären Bereich (Tages- oder Nachtstrukturen, betreutes Wohnen).