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Soziales und Gesellschaft

Versorgungsplanung Langzeitpflege

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Kantone, eine Pflegeheimplanung mit einer Pflegeheimliste zu erstellen. Die Pflegeheime und Pflegewohngruppen, die auf der Pflegeheimliste aufgeführt sind, können ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen.

Berichte zur Versorgungsplanung Langzeitpflege

Die Versorgungsplanung Langzeitpflege im Kanton Luzern beinhaltet neben der Planung des stationären Bereichs (Pflegeheimplanung gemäss KVG) auch Aussagen zum Bedarf im ambulanten Bereich (Spitex) und im intermediären Bereich (Tages- oder Nachtstrukturen, betreutes Wohnen).


Kontakt

Ihre Ansprechpersonen bei der DISG

 

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort

 

Planung und Koordination
Luzia von Deschwanden