Fachpersonal in der Pflege

Pflegepersonal in der Schweiz und in den Kantonen

  • Nationales Monitoring Pflegepersonal
    Regelmässig aktualisierte Daten des Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) zur Situation des Pflegepersonals in den einzelnen Tätigkeitsbereichen.

Umsetzung der Ausbildungsoffensive

Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» angenommen. Die erste Etappe der Umsetzung konzentriert sich auf die Förderung der Ausbildung in der Pflege. (Ausbildungsoffensive). Die zweite Etappe sieht Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals vor. Wie vom Initiativkomitee vorgesehen, beziehen sich sämtliche Massnahmen sowohl des Bundes als auch des Kantons Luzern ausschliesslich auf die Dipl. Pflegefachpersonen HF und FH.

Die Ausbildungsoffensive beinhaltet folgende finanziellen Beiträge:

1. Beiträge an Personen in Ausbildung Pflege HF und FH
Zuständig für die Bearbeitung der Gesuche von Studierenden ist die Dienststelle Gesundheit und Sport.
Zu weiteren Informationen und zum Antragsformular.

2. Beiträge an die betriebliche Ausbildung
Die Dienststelle Gesundheit und Sport ist für die Umsetzung bei den Spitälern, die Dienststelle Soziales und Gesellschaft für die Umsetzung bei den Spitex-Organisationen und Pflegeheimen zuständig.

3. Beiträge an Höhere Fachschulen Pflege
Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ist für die Umsetzung in diesem Bereich zuständig.

Gesetzliche Regelung der Ausbildungsoffensive:

Erlasse des Bundes

Kantonale Erlasse

Ausbildungsverpflichtung in der Langzeitpflege

Spitex-Organisationen, die im Kanton Luzern zur Leistungserbringung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassen sind und Pflegeheime, die sich auf der Pflegeheimliste des Kantons Luzern befinden, sind der Ausbildungsverpflichtung unterstellt. Die Ausbildungsverpflichtung ist in der Verordnung zum Betreuungs- und Pflegegesetz (BPV; SRL Nr. 867a) geregelt.

Bis und mit der Abrechnung der Verpflichtung 2023 erfolgt die operative Umsetzung durch den Spitex Kantonalverband Luzern (SKL) und CURAVIVA Luzern. Die Kommission Ausbildungsverpflichtung ist bis zum gleichen Zeitpunkt für die Aufsicht und die Kontrolle über die Beitragserhebung und -verteilung zuständig.

Ab 2024 ist die Dienststelle Soziales und Gesellschaft für die Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung in der Langzeitpflege zuständig.

 

 

 

 

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