Formen von Kindesmisshandlung

Kindesmisshandlung ist eine gewaltsame physische, psychische oder sexuelle Schädigung, die in Familien, Institutionen oder durch Drittpersonen ausgeübt wird. Das Kindeswohl wird dabei beeinträchtigt oder bedroht, was zu Entwicklungshemmungen, gesundheitlichen Schäden oder sogar zum Tod führen kann. Die Folgen von Kindesmisshandlung verhindern die gesunde Entwicklung eines Kindes.

Es werden folgende Formen von Misshandlungen – die in der Realität oftmals kumulativ auftreten – unterschieden:

  • Körperliche (physische) Misshandlung:
    Schläge, Fusstritte, Schütteln, Würgen usw.  
  • Psychische Misshandlung:
    Dauernde verbale Terrorisierung, Abwertung, Isolierung, Vermittlung von Wertlosigkeit usw.   
  • Sexuelle Ausbeutung:
    Sexuelle Handlungen an Kindern oder Jugendlichen wie z.B. Zwang zu oralem, analem oder vaginalem Geschlechtsverkehr, Missbrauch von Kindern/Jugendlichen zur Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse, Betrachtung von Pornovideos mit Kindern/Jugendlichen usw.  
  • Vernachlässigung:
    Unzureichende Ernährung und Pflege, mangelnde körperliche und emotionale Zuwendung, fehlende Tagesstruktur usw.  
  • Strukturelle Gewalt:
    Einschränkung der kindlichen Erlebniswelten (Umwelt, Strassenverkehr, Spielplätze etc.) Präsenzzeiten in Schule und Freizeit (Überlastung/ Überforderung).           

Weiterführende Literatur zum Thema

Kinder haben ein Recht darauf unversehrt aufzuwachsen.

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Fachberatung Kinderschutz

Obergrundstrasse 70

6003 Luzern

Standort

 

Fachberatung Kinderschutz

Bettina Jordi
Telefon   041 228 64 50
(jeweils Montag, Mittwoch und Donnerstag erreichbar)

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