Kommission zur Förderung der Ausbildung in der Langzeitpflege

Gesetzliche Aufgaben und Organisation

Die Kommission zur Förderung der Ausbildung in der Langzeitpflege ist zuständig für die Aufsicht über die Ausbildungsverpflichtung für Pflegeheime, Spitex-Organisationen und Tages- oder Nachtstrukturen. Diese ist im Betreuungs- und Pflegegesetz (BPG, SRL Nr. 867) geregelt und wurde per 1. Januar 2014 eingeführt.


§ 5c
Aufsicht
1 Der Regierungsrat ernennt für die Aufsicht und die Kontrolle über die Beitragserhebung und -verteilung der Verbände sowie für die Evaluation der Förderung der Ausbildung eine Kommission. Dieser gehören je eine Vertretung des SKL, der Association Spitex privée Suisse, von Curaviva Luzern, von Senesuisse, des Verbandes Luzerner Gemeinden und des Gesundheits- und Sozialdepartementes an. Die Gemeindevertretung führt den Vorsitz. Im Übrigen konstituiert sich die Kommission selbst.

1bis Die Kommission kann für die Kontrolle der Beitragserhebung und -verteilung Dritte beiziehen. Die beitragserhebenden und -verteilenden Verbände haben diesen Einsicht in die Unterlagen zu gewähren und Auskunft zu erteilen.

2 Die Verbände erstellen jährlich einen Bericht zuhanden der Kommission. Dieser gibt insbesondere Aufschluss über die eingezogenen und die ausbezahlten Ausbildungsbeiträge.

2bis Die Kommission hat spätestens drei Jahre nach Einführung der Möglichkeit zur Übertragung von Ausbildungsleistungen gemäss § 5f Absatz 3 deren Auswirkungen zu überprüfen und dem Regierungsrat einen Bericht vorzulegen.

3 Die Verbände, die Gemeinden und der Kanton tragen die Kosten ihrer Vertretung selbst.

Zusammensetzung

  • Präsidium: Antoinette Wicki, Mitglied Gemeinderat Egolzwil, Ressort Gesundheit und Soziales, Delegierte des Verbandes der Luzerner Gemeinden (VLG)
  • Dzenana Colic, Mitglied Geschäftsleitung Privat Spitex Stern GmbH, Delegierte Association Spitex privée Suisse (ASPS)
  • Hannes Koch, Geschäftsleiter Spitex Kriens, Delegierter Spitex Kantonalverband (SKL) 
  • Fabian Steinmann, Leiter Betreuung und Pflege & Mitglied der Geschäftsleitung Viva Luzern, Delegierter Senesuisse
  • Erika Stutz, Geschäftsleiterin Residio AG, Delegierte Curaviva Luzern
  • Luzia von Deschwanden, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft, Delegierte des Gesundheits- und Sozialdepartements

Präsidentin
Antoinette Wicki
Telefon 079 412 83 22

Administration
Cornelia Odermatt, Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Telefon 041 228 62 14

Ab dem Datenjahr 2024 übernimmt die Dienststelle Soziales und Gesellschaft die Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung in der Langzeitpflege. Die Kommission zur Förderung der Ausbildung in der Langzeitpflege erfüllt ihre Aufgaben bis zum Abschluss des Erhebungsjahres 2024. Die Auflösung der Kommission erfolgt mit der Genehmigung ihres Abschlussberichtes durch das Gesundheits- und Sozialdepartement (§ 10 Abs. 2 BPV).

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