Gesellschaftspolitik ist eine Verbundaufgabe. Familie und Nachbarschaft, Vereine und Institutionen, Gemeinden, Kanton und Bund tragen zur sozialen Sicherheit bei. Die vielseitige Solidarität in unserer Gesellschaft ist institutionalisiert in der Form von Sozialversicherungen, bedarfsabhängigen Sozialleistungen oder Beiträgen an Betreuung und Pflege. Die soziale Sicherheit lässt sich aber nicht allein mit diesen Instrumenten garantieren. Erst präventives und koordiniertes staatliches Handeln in allen Lebensbereichen erlaubt es, möglichst vielen Menschen chancengerechte Perspektiven für ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu bieten.
Die DISG erfüllt die ihr durch Gesetz und durch konkrete Beschlüsse von der Legislative und der Exekutive übertragenen Aufgaben. Sie koordiniert dabei auch angrenzende oder sachlich verbundene Verantwortlichkeiten anderer Dienststellen. Gleichzeitig hat sie den Auftrag, sich abzuzeichnenden Herausforderungen in den Bereichen Gesellschaft und Soziales anzunehmen. Die DISG nimmt diese Aufgaben einerseits in der eigenen Organisation wahr, deren Themen Sozialhilfe, soziale Einrichtungen, Opferhilfe, Kinderschutz und Opferberatung ebenso umfassen wie weitere Gesellschaftsfragen in den Bereichen Kind-Jugend-Familie, Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen,, Integration von Zugewanderten, Behinderung und Alter. Andererseits arbeitet die DISG zu diesen Themen mit anderen kantonalen und kommunalen Stellen und Fachorganisationen zusammen. Im Interesse der interkantonalen Koordination nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem Einsitz in verschiedenen gesamtschweizerischen und regionalen Arbeitsgruppen und Kommissionen. Schliesslich bietet die DISG themenspezifische Informationen und Beratung für kommunale Sozialdienste an.