Die DISG erfüllt die ihr durch Gesetz und durch konkrete Beschlüsse von der Legislative und der Exekutive übertragenen Aufgaben. Sie koordiniert dabei auch angrenzende oder sachlich verbundene Verantwortlichkeiten anderer Dienststellen. Gleichzeitig hat sie den Auftrag, sich abzuzeichnenden Problemen im gesellschaftlichen und Sozialbereich anzunehmen. Die DISG nimmt diese Aufgaben einerseits in der eigenen Organisation wahr, deren Themen Sozialhilfe, soziale Einrichtungen, Opferhilfe, Kinderschutz und Opferberatung ebenso umfassen wie weitere Gesellschaftsfragen in den Bereichen Kind-Jugend-Familie, Gleichstellung von Frau und Mann, Integration, Behinderung und Alter. Andererseits nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Interesse der interkantonalen Koordination Einsitz in verschiedenen gesamtschweizerischen und regionalen Arbeitsgruppen und Kommissionen. Schliesslich bietet die DISG themenspezifische Informationen und Beratung für kommunale Sozialämter sowie Heime an.
Leitbild DISG